AGB

  • 1 Allgemeines
  1. Allen Vertragsabschlüssen mit der Firma DITUPA GmbH (im Nachfolgenden: wir) liegen die nachfolgenden Bedingungen zugrunde. Sie sind rechtsverbindlicher Vertragsbestandteil für unseren gesamten Geschäftsverkehr und werden mit Auftragserteilung vom Käufer bindend anerkannt. Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. 
  2. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche gegenwärtigen und künftigen Ansprüche und Verbindlichkeiten aus Geschäftsverbindungen ist für uns und Vertragsparteien, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind, unser Firmensitz. Es gilt deutsches Recht.
  3. Ist oder wird eine der Bestimmungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam, so werden die übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. 

  • 2 Angebot und Vertragsabschluss 
  1. Alle Angebote sind stets freibleibend. Bezugnahme auf Angaben und Abbildungen in Katalogen und Preislisten dienen nur der Veranschaulichung und verpflichten uns nicht zu bild- oder maßgetreuer Belieferung. Entscheidend ist die handelsübliche und normierte Beschaffenheit der Sache. Ist der Käufer kein Verbraucher, bedürfen Garantieübernahmen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Öffentliche Äußerungen anderer Hersteller bezüglich der Beschaffenheit einer Kaufsache binden uns gegenüber einem Käufer, der nicht Verbraucher ist, nicht, es sei denn, diese Angaben werden durch uns schriftlich bestätigt. 
  2. Unsere Produktdarstellungen im Internet beinhalten keinen Antrag zum Abschluss eines Vertrages, sondern stellen lediglich die Aufforderung zur Abgabe eines Antrags dar. 
  3. Der Käufer gibt ein bindendes Vertragsangebot ab, indem er die in unserem Online Shop vorgesehene Bestellprozedur erfolgreich durchläuft. Die Bestellung erfolgt in folgenden Schritten: 
  1. Auswahl der gewünschten Ware oder digitalen Güter 
  2. Hinzufügen der Produkte durch Anklicken des entsprechenden Buttons (z.B. „In den Warenkorb“, „in die Einkaufstasche“ o.ä.)
  3. Prüfung der Ware im Warenkorb 
  4. Aufrufen der Bestellübersicht durch Anklicken des entsprechenden Buttons (z.B. „Weiter zur Kasse“, „Weiter zur Zahlung“, „Zur Bestellübersicht“ o.ä.)
  5. Eingabe/Prüfung der Adress- und Kontaktdaten, Auswahl der Zahlungsart, Bestätigung der AGB und Widerrufsbelehrung 
  6. Abschluss der Bestellung durch Bestätigung des Buttons „Jetzt kaufen“, welches die verbindliche Bestellung darstellt 

Die von uns versandte Bestellbestätigung stellt die Annahme des Angebots des Käufers dar. Durch Zugang der Bestellbestätigung kommt der Vertrag zwischen uns und dem Käufer zustande. 


  • 3 Gegenstand des Vertrages sowie wesentliche Merkmale der Produkte 
  1. Bei unserem Online-Shop ist Vertragsgegenstand 
  1. Der Verkauf von Waren. Die konkret angebotenen Waren sind unseren Artikelseiten zu entnehmen. 
  2. Der Verkauf von digitalen Gütern, z.B. Softwares und Mediendownloads. Die konkret angebotenen digitalen Güter sind unseren Artikelseiten zu entnehmen. 
  1. Die wesentlichen Merkmale der Ware und digitalen Güter richten sich nach der Artikelbeschreibung. 
  2. Für den Verkauf von digitalen Gütern gelten die aus der Produktbeschreibung ersichtlichen oder sich sonst aus den Umständen ergebenden Beschränkungen. Sofern schriftlich nicht etwas anderes vereinbart ist, ist Vertragsgegenstand nur die private und gewerbliche Nutzung der Produkte ohne das Recht zur Weiterveräußerung und Unterlizensierung. 

  • 4 Lieferung, Lieferungsverzögerungen und Abnahme 
  1. Lieferfristen sind unverbindlich, sofern schriftlich nichts anderes vereinbart ist. Teillieferungen sind zulässig. Besondere Umstände, z.B. höhere Gewalt, Streik usw. verlängern die Lieferzeit angemessen und berechtigen uns vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, sofern der Käufer Unternehmer ist. Führen entsprechende Störungen zu einem Leistungsaufschub von mehr als vier Monaten, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten. Andere Rücktrittsrechte bleiben davon unberührt. 
  2. Die Gefahr des Untergangs oder der Beschädigung der von einem Unternehmer bestellten Waren geht mit der Absendung an den Käufer über, auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder frachtfreie Lieferung vereinbart wurde. Eine Versicherung erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch und geht zu Lasten des Käufers. Die Wahl der Transportmittel und -wege geschieht mangels besonderer Weisung durch uns ohne Gewährung für die billigste und schnellste Verfrachtung. Die Nichteinhaltung von Lieferfristen entbindet den Käufer nicht von der Abnahmeverpflichtung. 
  3. Verlangen wir Schadensersatz wegen grundloser Verweigerung der Warenannahme durch den Käufer, so beträgt dieser 15% des jeweiligen Kaufpreises. Der Schadensbetrag ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn wir einen höheren Schaden nachweisen oder der Käufer einen geringeren Schaden nachweist. 
  4. Bei Sonderanfertigungen bleibt eine Mehr- oder Minderlieferung von 10% der bestellten Menge vorbehalten.

  • 5 Zahlung, Zahlungsverzug und Aufrechnung 
  1. Die Zahlungsansprüche sind sofort zur Zahlung fällig, es sei denn, wir bieten den Kauf auf Rechnung an.
  2.  Beim Kauf auf Rechnung hat die Zahlung innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug auf das dem Käufer benannte Konto zu erfolgen. Die Zahlung hat innerhalb der Frist so zu erfolgen, dass uns der für den Rechnungsausgleich erforderliche Betrag spätestens am Fälligkeitstermin zur Verfügung steht. 
  3. Vertreter oder sonstige Mitarbeiter sind nicht inkassoberechtigt. Zahlungen an diese Personen befreien insofern nicht von der Zahlungsverpflichtung gegenüber uns, es sei denn, diese haben eine Vollmacht zur Entgegennahme von Zahlungen. 
  4. Sind Teilzahlungen vereinbart, wird die gesamte Restschuld – ohne Rücksicht auf die Fälligkeit – sofort zur Zahlung fällig, wenn 
  1. Der Käufer, der nicht Unternehmer ist, mit mindestens zwei aufeinander folgenden Raten ganz oder teilweise in Verzug gerät und der Betrag, mit dessen Zahlung er in Verzug ist, mindestens 1/10 des Kaufpreises beträgt oder 
  2. Der Käufer, der Unternehmer ist, mit einer Rate 14 Tage in Verzug gerät, er seine Zahlungen eingestellt hat oder über sein Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet worden ist. 
  1. Befindet sich der Käufer in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, sämtliche offenen Rechnungen aus der Geschäftsverbindung unter Aufhebung vereinbarter Fälligkeiten mit einer Zahlungsfrist von 10 Tagen fällig zu stellen. 
  2. Gegenüber Kaufpreisforderungen ist die Aufrechnung nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten fälligen Forderungen zulässig. Die Geltendmachung von Zurückbehaltungs- und anderen Leistungsverweigerungsrechten ist ausgeschlossen, es sei denn, sie stammen aus demselben Vertragsverhältnis. 

  • 6 Gewährleistung und Haftung 
  1. Nach Abholung oder Lieferung sind die Waren unverzüglich auf Richtigkeit, Vollständigkeit und  Unversehrtheit zu überprüfen und Mängel bei uns – ist der Käufer kein Verbraucher innerhalb von zwei Tagen – anzuzeigen. Verdeckte Mängel sind innerhalb einer Woche nach Entdeckung anzuzeigen. Entstehen durch Unterlassen dieser Anzeige weitere Mängel oder Schäden, ist die Gewährleistung ausgeschlossen. Bezüglich Gebrauchtartikeln, Einzelanfertigungen, Ware zur Leistungssteigerung und Artikeln, die nicht von uns oder einer Vertragswerkstatt verbaut wurden, ist die Gewährleistung ausgeschlossen. In letzterem Fall muss eine tagesaktuelle Einbauleitung sowie Rechnung der Vertragswerkstatt vorgelegt werden. 
  2. Transportschäden oder Fehlmengen sind auf dem Frachtbrief durch die Bahn zu bescheinigen, ansonsten durch den Fahrer oder die bei der Entladung beteiligten Personen unter Angabe von Namen und Anschriften. 
  3. Wir bestimmen bei nachweislichem Auftreten eines Mangels, ob wir nachliefern oder nachbessern, es sei denn, der Käufer ist Verbraucher. Im Falle der Nacherfüllung zugunsten eines Käufers, der nicht Verbraucher ist, tragen wir nicht solche Kosten, die dadurch entstehen, dass die nacherfüllungsbedürftige Sache an einen anderen Ort als die gewerbliche Niederlassung des Käufers gebracht wurde, sofern dies nicht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Sache entspricht. Die Gewährleistungsfrist beträgt für den Käufer, der nicht Verbraucher ist, ein Jahr ab Ablieferung der Sache. Ist zur Überprüfung der Mangelhaftigkeit die Einsendung des Liefergegenstandes an das Lieferwerk erforderlich, so erfolgt die Nachlieferung unter dem Vorbehalt, dass die Mangelhaftigkeit des Liefergegenstandes durch das Lieferwerk bestätigt wird. Die Ersatzlieferung erfolgt in einem solchen Fall nur gegen Rechnungsstellung. 
  4. Schadensersatz statt Erfüllung kann vom Käufer nicht verlangt werden. Wir haften bei einfacher Fahrlässigkeit für Personenschäden und für uns typischerweise eintretende und vorhersehbare Sachschäden, die aus der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten resultieren. Darüber hinaus ist die Haftung auf Sachschäden begrenzt, die von uns grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht worden sind. Soweit der Schaden durch eine vom Käufer für den betreffenden Schadensfall abgeschlossene Versicherung gedeckt ist, haften wir nur für etwaige damit verbundene Nachteile des Käufers, z.B. höhere Versicherungsprämien oder Zinsnachteile bis zur Schadensregulierung durch die Versicherung. 
  5. Bei allen Einsendungen oder Rücksendungen ist der Lieferschein beizufügen. Die aus Anlass einer nicht gerechtfertigten Mängelrüge erwachsenden Kosten trägt der Käufer. 
  6. Hinweispflicht gemäß § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgrundsetz: Wir sind zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit. 
  7. Nicht in der StVO zugelassen. 
  • 7 Eigentumsvorbehalt 
  1. Wir behalten uns das Eigentum an den Liefergegenständen bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem jeweiligen Liefervertrag vor. Ist der Käufer Unternehmer, gilt der Eigentumsvorbehalt auch für die Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent sowie laufender Rechnungen), die wir aus laufenden Geschäftsbeziehungen gegenüber dem Käufer haben. Ware, an der uns (Mit-)Eigentum zusteht, wird im Folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet. 
  2. Verbindung, Verarbeitung, Umbildung und dergleichen der Liefergegenstände erfolgen stets für uns als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für uns. Der Käufer erhält dann in Höhe unseres Eigentumsanteils ein Anwartschaftsrecht an der Vorbehaltssache. Erlischt unser (Mit-)Eigentum hierdurch jedoch, so wird vereinbart, dass das (Mit-)Eigentum des Käufers an der einheitlichen Sache wertanteilsmäßig (Rechnungswert) auf uns übergeht. 
  3. Der Käufer darf Vorbehaltswaren nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr veräußern oder verarbeiten. Erlischt der Eigentumsvorbehalt aus anderen als den unter § 6 Abs. 2 genannten Gründen, insbesondere durch Weiterveräußerung, so tritt der Käufer uns bereits jetzt seine daraus entstehenden Ansprüche zur Sicherheit ab, gleichviel ob er die Ware zusammen mit anderen Leistungen oder an einen oder mehrere Abnehmer veräußert. Der Käufer setzt uns sofort von vereinbarten Abtretungsverboten in Kenntnis. Auf unser Verlangen gibt er die Abtretung den Drittschuldnern bekannt, erteilt uns alle zur Geltendmachung unserer Rechte erforderlichen Auskünfte und händigt uns alle Unterlagen aus. 
  4. Der Käufer ist verpflichtet, Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln, dafür auftretende Kosten zu tragen und sie unentgeltlich zu verwahren. Er darf sie nicht verpfänden, zur Sicherung übereignen oder in ähnlicher Weise über sie verfügen. Eine solche Beeinträchtigung muss uns sofort mitgeteilt werden. Der Käufer, der Unternehmer ist, ist verpflichtet, die Vorbehaltsware gegen Feuer- und Diebstahlsgefahr auf seine Kosten zu versichern und dies uns auf Verlangen durch Vorlage eines Versicherungsscheines nachzuweisen. 
  5. Kommt der Käufer in Zahlungsverzug oder kommt er seinen Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt nicht nach, können wir den Liefergegenstand vom Käufer herausverlangen und nach schriftlicher Ankündigung mit angemessener Frist unter Anrechnung des Verwertungserlöses auf den Kaufpreis durch freihändigen Verkauf bestmöglich verwerten. 
  6. Verlangen wir Herausgabe des Liefergegenstandes, ist der Käufer unter Ausschluss von etwaigen Zurückbehaltungsrechten – es sei denn, sie beruhen auf dem Liefervertrag – verpflichtet, den Liefergegenstand unverzüglich an uns herauszugeben. Für den Fall seines Zahlungsverzuges gestattet uns der Käufer hiermit unwiderruflich, die Vorbehaltsware unverzüglich abzuholen und seine Geschäfts- und Lagerräume zu diesem Zweck ungehindert zu betreten. 
  7. Sämtliche Kosten der Rücknahme und der Verwertung des Liefergegenstandes trägt der Käufer. Die Verwertungskosten betragen ohne Nachweis 10% des Verwertungserlöses einschließlich Umsatzsteuer. Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn wir höhere Kosten nachweisen oder der Käufer niedrigere Kosten nachweist. Der Erlös wird dem Käufer nach Abzug der Kosten und sonstiger mit dem Vertrag zusammenhängender Forderungen von uns gutgebracht. 
  8. Behandelt der Käufer die Sache nicht seinen Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt entsprechend oder kommt er seinen Auskunftspflichten nicht nach, ist die Aufrechterhaltung des Vertrages für uns unzumutbar. In dem Fall können wir – sofern erforderlich nach Fristsetzung – vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz statt Erfüllung verlangen.